Betriebliches Eingliederungsmanagement: Weniger Fehlzeiten und gesündere Mitarbeiter

Betriebliches Eingliederungsmanagement senkt Fehlzeiten und sichert Arbeitsplätze. Erfahren Sie, wie das BEM abläuft und welche Pflichten Arbeitgeber haben.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Weniger Fehlzeiten und gesündere Mitarbeiter

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt in Zeiten von Fachkräftemangel und demographischem Wandel zunehmend an Bedeutung. Wir informieren Sie, wie das BEM abläuft und welche rechtlichen Aspekte für Arbeitgeber wichtig sind.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Lange Fehlzeiten durch Krankheit und Unfälle sind für jedes Unternehmen ein Problem – umso mehr, wenn es zu häufigen oder fortgesetzten Ausfällen kommt. Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll helfen, durch gezielte Zusammenarbeit von Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen die Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren.

Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz: BEM – dient dazu, bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr in den Betrieb zu erleichtern und Fehlzeiten zu verkürzen. Darüber hinaus soll es die Erwerbsfähigkeit erhalten und somit zur Arbeitsplatzsicherung beitragen. Das sind die Eckdaten:

Dabei ist das betriebliche Eingliederungsmanagement als ergebnisoffener Prozess zu verstehen. Das bedeutet, Ablauf, Inhalt und Dauer sind beim BEM gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vielmehr sind individuelle Lösungen ausdrücklich erwünscht. Daher können Unternehmen viele Maßnahmen auch ohne externe Beteiligung einleiten, sofern beide Seiten von deren Nutzen überzeugt sind. Dazu zählen beispielsweise die Anpassung von Arbeitsplatz und/oder Arbeitszeit, interne Qualifizierungsmaßnahmen oder die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz.

Außerdem können Leistungen der Sozialleistungsträger und Krankenkassen das betriebliche Eingliederungsmanagement ergänzen:

Wer ist am betrieblichen Eingliederungsmanagement beteiligt?

Neben dem arbeitsunfähigen Mitarbeitenden muss immer auch der Arbeitgeber oder dessen Vertretung (z. B. der/die BEM-Beauftragte) anwesend sein. Die Beteiligung weiterer Personen hängt vom Einzelfall und der Einwilligung des Beschäftigten ab. Das können sein:

Grundsätzlich gilt: Der Mitarbeitende muss zu jedem Beteiligten sein Einverständnis geben.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Wichtigster Punkt: Ob und in welchem Rahmen die Mitarbeitenden den Wiedereingliederungsprozess annehmen, bleibt ihnen überlassen. Daher ist es wichtig, früh für die Akzeptanz des BEM zu sorgen. Von Anfang an sollte klar werden, dass dieses keine Kontrolle oder Überwachung durch den Arbeitgeber darstellt.

Daneben sollten Arbeitgeber diese rechtlichen Aspekte unbedingt beachten:

Wie ist der Ablauf beim betrieblichen Eingliederungsmanagement?

Während des gesamten Prozesses sind Transparenz und offene Kommunikation von entscheidender Bedeutung. Die Beteiligten sollten ein Umfeld schaffen, in dem sie gemeinsam nach Lösungen suchen und von einem vertrauensvollen Miteinander profitieren.

So kann der Ablauf aussehen:

Ein BEM ist beendet, wenn die vereinbarten Ziele erreicht wurden oder keine Maßnahmen mehr möglich bzw. nötig sind. Falls innerhalb eines Jahres nach einem abgeschlossenen betrieblichen Eingliederungsmanagement eine erneute Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen eintritt, muss ein weiteres BEM angeboten werden – auch falls der Mitarbeitende dieses bei vorigen Gelegenheiten abgelehnt hat.

Lohnt es sich, Arbeitsmediziner*innen in den BEM-Prozess mit einzubeziehen?

Welche Vorteile hat ein gutes BEM für das Unternehmen?

Auch wenn das betriebliche Eingliederungsmanagement zunächst Zeit kostet und für mehr Bürokratie sorgt, hält es für Arbeitgeber mehr Vorteile als Nachteile bereit. So profitieren Unternehmen von einem sorgfältig durchgeführten BEM:

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