
AMR 3.4: Telemedizin in der arbeitsmedizinischen Vorsorge bekommt einen offiziellen Rahmen
Mit der AMR 3.4 gibt es seit Januar 2026 erstmals eine Arbeitsmedizinische Regel, die digitale Anwendungen und telemedizinische Vorsorge verbindlich regelt.
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3 Beiträge rund um Telemedizin – kompakt aufbereitet aus der Praxis der Arbeitsmedizin.

Mit der AMR 3.4 gibt es seit Januar 2026 erstmals eine Arbeitsmedizinische Regel, die digitale Anwendungen und telemedizinische Vorsorge verbindlich regelt.

Die DGUV Information 250-012 regelt Telemedizin in der Arbeitsmedizin. Welche betriebsärztlichen Leistungen digital möglich sind und welche Regeln gelten.

Telemedizin verändert die Arbeitsmedizin und begegnet dem Ärztemangel. Erfahren Sie, welche Vorsorgen und Beratungen sich digital durchführen lassen.